Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertitt die Interessen der Eltern und ihrer Kinder und wirkt somit aktiv an der Schulgestaltung mit.
Schulmitwirkung an Schule:
Hier finden Sie ein aktuelles Schreiben (01.08.2022) des Schulministeriums, welches umfangreiche Informationen im Hinblick auf das Thema „Elternmitwirkung an Schule“ bietet.
Funktionen und Aufgaben der Schulpflegschaft: §72 SchulG:
Lesen Sie mehr über die Funktionen und Aufgaben der Schulpflegschaft im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen:
§ 72 SchulG, Schulpflegschaft – Gesetze des Bundes und der Länder
Schulpflegschaftsvorsitzende:
Vorsitzende: Frau Schöndelen-Przygodda
Vertreterin: Frau Maaßen (7a und EF)