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Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertitt die Interessen der Eltern und ihrer Kinder und wirkt somit aktiv an der Schulgestaltung mit.

Schulmitwirkung an Schule:

Hier finden Sie ein aktuelles Schreiben (01.08.2022) des Schulministeriums, welches umfangreiche Informationen im Hinblick auf das Thema „Elternmitwirkung an Schule“ bietet.

2022-08-01 – Allgemeine Information Schulmitwirkung

Funktionen und Aufgaben der Schulpflegschaft: §72 SchulG:

Lesen Sie mehr über die Funktionen und Aufgaben der Schulpflegschaft im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen:

§ 72 SchulG, Schulpflegschaft – Gesetze des Bundes und der Länder

Schulpflegschaftsvorsitzende:
Vorsitzende: Frau Schöndelen-Przygodda
Vertreterin: Frau Maaßen (7a und EF)