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FAQ zum Pilotprojekt 1:1-Ausstattung mit iPads

06.03.2023

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

im Rahmen der Bestellphase für die iPads zur 1:1-Ausstattung und der Elternabende sind einige Fragen an uns, die Schulverwaltung der Stadt Willich, aber auch an die Schulleitungen gerichtet worden.

Mit diesen FAQ (Frequently Asked Questions, dt. “häufig gestellte Fragen”) möchten wir die von Ihnen gestellten Fragen bestmöglich beantworten.

Diese FAQ behandeln vorrangig die technischen und rechtlichen Fragen sowie Fragen zum Ablauf des Projektes.
Alle pädagogischen und didaktischen Fragen beantwortet Ihnen die Schulleitung Ihrer Schule.

Im Folgenden werden häufiger die Begriffe „Schulträger“, „IT-Dienstleister“ und „Händler“ verwendet.
Der Schulträger ist die Stadt Willich.
Der IT-Dienstleister ist die WMS WebMad Systemhaus GmbH aus Neuss.
Der Händler ist die Cancom SE aus München in Kooperation mit der Stiftung Ideaalnet.

 

F: Woher kommt die Idee des Pilotprojektes?

A: Als Folge der voranschreitenden Digitalisierung in den Schulen, welche durch die Maßnahmen und Fördergelder des Digitalpakt Schule erheblich beschleunigt werden konnte stellten sich die weiterführenden Schulen die Frage, ob und wie eine Ausstattung aller Schülerinnen und Schule mit digitalen Endgeräten, in diesem Fall Apple iPads, in Form eines Pilotprojektes umgesetzt werden kann.
Nachdem die Schulkonferenzen einen entsprechenden Antrag an die Schulverwaltung formuliert hatten und die Schulleitungen der weiterführenden Schulen ein pädagogisches Einsatzkonzept vorgelegt hatten, fasste der Ausschuss für Schule und Bildung in seiner Sitzung am 07. September 2021 den Beschluss, die Schulverwaltung mit der Erarbeitung zu finanziellen und konzeptionellen Varianten einer 1:1 Ausstattung mit iPads an den weiterführenden Schulen zu beauftragen.

F: Warum wurde sich für die Nutzung von Apple iPads entschieden?

A: Für den Einsatz in der Schule ist es wichtig, eine möglichst homogene Infrastruktur herzustellen um so wenig Unterrichtszeit wie möglich für Einrichtung, Konfiguration und Problembehebung zu verlieren.
Der Einsatz von iPads hat sich für dieses Ziel in Willich aber auch in anderen Kommunen aufgrund der einfachen Bedienung, guten Vernetzung untereinander, der hohen Produktqualität und Langlebigkeit sowie dem langen Bereitstellen von Sicherheitsupdates bewährt.

Ein weiterer Vorteil einer reinen Ausstattung mit iPads ist die einfache Steuerung der iPads durch die Lehrkräfte im Unterricht. Mit Hilfe einer sog. Mobile Device Management (MDM) Plattform (in der Stadt Willich kommt dafür Jamf School zum Einsatz) und der Apple Classroom App ist es den Lehrkräften möglich, für die Schülerinnen und Schüler Apps zu starten, die Geräte zu sperren und Aufgaben einfach zu verteilen und wieder einzusammeln.

Darüber hinaus können die Medienbeauftragten der Schulen sehr einfach Apps auf alle Geräte ausrollen und aktuell halten damit sichergestellt werden kann, dass die Geräte für den Unterricht vorbereitet und einsatzbereit sind.

Des Weiteren hat die Stadt Willich in Absprache mit den Schulen die Gelder des Digitalspakts zum einen für den Ausbau der Netzwerkinfrastruktur genutzt und zum anderen zur Ausstattung nahezu aller Klassenräume mit Präsentationsmedien auf Basis von Beamer + Apple TV.
Dies hat den Grund, dass Apple im Gegensatz zu anderen Hardwareherstellern bereits seit vielen Jahren im Bildungsbereich tätig ist und durch diese Erfahrung eine stabile und breit aufgestellte Plattform für den Einsatz seiner Produkte in Schulen anbietet.

F: Wieso sollen die Eltern die Kosten der Geräte tragen?

A: Nachdem die Schulverwaltung beauftragt wurde ein Konzept für eine mögliche 1:1 Ausstattung zu entwickeln, wurden diverse Finanzierungsmöglichkeiten überprüft.
Der Ausschuss für Schule und Bildung der Stadt Willich hat dabei von Beginn an klargestellt, dass die Stadt Willich nicht in der Lage ist, die finanziellen Mittel für eine Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.

Aufgrund der aus den Schulen mitgeteilten hohen Bereitschaft der Elternschaft sich auch finanziell an einem solchen Pilotprojekt zu beteiligen, wurde sich für ein elternfinanziertes Modell entschieden.

Da es keine schulrechtliche Regelung zur Anschaffung von mobilen Endgeräten gibt, können weder der Schulträger noch die Eltern verpflichtet werden solche Geräte anzuschaffen.
Aus diesem Grund ist die Teilnahme bei diesem Pilotprojekt freiwillig.

 

F: Wie setzt sich der Preis für das im Webshop der Schulen angebotene Bundle zusammen?

A: Das im Webshop angebotene Standardbundle für 633€ setzt sich aus dem iPad 9th Generation, dem Apple Pencil 1st Generation, der Logitech Rugged Combo 3 Tastaturhülle und der Einbindung ins MDM zusammen.

 

F: Muss ich das Angebot des Webshops nutzen und wenn nein, an wen richtet sich der Webshop?

A: Nein, Sie können das iPad auch über andere Verkaufskanäle erwerben. Sollten Sie bereits ein iPad besitzen oder sich entscheiden das Gerät woanders zu kaufen ist es jedoch trotzdem notwendig im Webshop die Einrichtung ins MDM durch die Firma WMS zu erwerben.

Der Webshop ist insbesondere für all jene interessant, die gerne eine Ratenzahlung nutzen würden aber bei einer klassischen Bankenfinanzierung keinen Ratenkredit erhalten würden. Der Händler, der den Webshop betreibt, arbeitet dafür mit der Stiftung Ideaalnet zusammen, welche auf die klassischen Bonitätsprüfungen verzichtet und bei möglichen Zahlungsausfällen zunächst mit den Familien in Kontakt tritt um individuelle Zahlungspläne zu vereinbaren statt klassische Inkassoverfahren einzuleiten.

 

F: Was passiert, wenn ich mir das Gerät nicht leisten kann oder keines anschaffen will?

A: Für den Erfolg des Pilotprojektes ist es erforderlich, dass alle Kinder aus den Pilotjahrgängen mit einem iPad ausgestattet sind. Um dieses Ziel der 100%igen Ausstattung zu erreichen ist es notwendig, dass mindestens 75% der Eltern eines Pilotjahrgangs der freiwilligen Anschaffung bzw. Einbringung eines iPads zustimmen.

Jede Schule ist darüber hinaus in der Lage für die restlichen 25% Leihgeräte in gleicher Qualität und Ausstattung bereitzustellen.
Familien, die sich im Leistungsbezug nach § 28 Abs. 3 SGB II, § 34 Abs. 3 SGB XII (Leistungen für Bildung und Teilhabe für grundsicherungsberechtige Schülerinnen und Schüler), § 6b BKGG (Kinder aus Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen) oder § 3 Abs. 4 AsylbLG (für Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland um Asyl ersucht haben bzw. eine Aufenthaltsgestattung nach dem AsylG besitzen) haben indes Anspruch auf ein Leihgerät.

 

F: Wieso muss ich eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben?

A: Bei den iPads, welche für dieses Projekt zum Einsatz kommen, handelt es sich um Privateigentum. Für die reibungslose Nutzung im Unterricht sowie für die Möglichkeit, über den Schulträger angeschaffte kostenpflichtige Lernapps auf den Geräten zu installieren, ist es notwendig die iPads in einer professionellen Verwaltungssoftware zu administrieren. Diese Programme nennen sich Mobile Device Management Systeme (MDM). In der Stadt Willich kommt dafür das Programm Jamf School zum Einsatz.

Neben der Möglichkeit Apps auf den iPads zu installieren, erhalten die Schul-IT Administratoren des Schulträgers sowie der IT-Dienstleister umfassende Rechte, mit denen die iPads konfiguriert, administriert und eingeschränkt werden können.

Die Nutzungsvereinbarung klärt die Rechte und Pflichten der IT-Administratoren und Ihnen als Eigentümer der Geräte.

 

F: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Wer hat Zugriff auf die Daten meines Kindes oder des iPads?

A: Durch das MDM ist es weder den Schul-IT Administratoren des Schulträgers noch den des IT-Dienstleisters möglich auf lokal gespeicherte Inhalte wie Fotos, Videos, Dokumente oder andere App-Inhalte wie Chats o.ä. zuzugreifen. Auch Lehrkräfte haben auf diese Inhalte keinen Zugriff.
Über das MDM sind lediglich die in der Nutzungs- und Administrationsvereinbarung aufgeführten administrativen Zugriffe zugänglich.

 

F: Wenn ich ein eigenes Gerät einbringe und die Softwarekonfiguration im Webshop erwerbe, muss ich dies jedes Mal erneut tun, wenn ich ein neues iPad kaufe?

A: Ja, die Lizenz für das MDM sind an die Seriennummer des Geräts gebunden und kann nur im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens des iPads übertragen werden.

 

F: Sind die Geräte in der Schule gegen Diebstahl oder Schäden versichert?

A: Die Geräte sind ähnlich wie heute bereits die Smartphones der Schülerinnen und Schüler nicht über die Schule oder die Stadt versichert.

Bei den iPads, welche über den Webshop angeboten werden, ist es möglich optional eine Versicherung abzuschließen. Alternativ können Sie z. B. Ihre private Hausratversicherung kontaktieren.

Bei Fragen zu Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Geräte innerhalb der Schule während der Pausen oder Freistunden kontaktieren Sie bitte die Schulleitung Ihrer Schule.

 

F: Wie wird sichergestellt, dass ich mein privates Gerät zu Hause weiter normal nutzen kann?

A: Nachdem Ihr privat eingebrachtes Gerät vom IT-Dienstleister für das MDM konfiguriert wurde, können Sie sich mit Ihrer privaten Apple-ID anmelden und Inhalte, Daten und Apps wiederherstellen. Auch gekaufte Apps aus dem App-Store können wiederhergestellt werden.

In der Schule nutzt Ihr Kind dann eine separate, aus den Office365-Zugangsdaten generierte Apple-ID, welche keinen Zugriff auf Ihre privaten Daten hat.

Auch wenn Ihr Kind nicht mit dieser Apple-ID angemeldet ist, kann es alle Apps, welche von der Schule installiert wurden, nutzen.